Förderansuchen Biomasseheizung (Hackgut, Pellets, Scheitholz & Kombi)

Förderung Land Steiermark

Das Land Steiermark (Steirischer Umweltlandesfonds) fördert neue Pellets- und Hackgutanlagen im Rahmen der Raus aus Öl und Gas Aktion, wie auch neue Scheitholzheizungen und Kombikessel außerhalb vom Großraum Graz. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnbauträger, Betreiber von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen und öffentlichen Sportanlagen sowie Vereine und Gemeinden.

  • Fördergegenstand: Es wird der Ersatz von bestehenden fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen durch neue automatisch beschickte (Pellets- und Hackschnitzelkessel), wie auch durch neue Scheitholzgebläsekessel (Holzvergaserkessel) sowie Kombikessel mit wahlweiser händischer Beschickung bis zu einer Nennwärmeleistung von < 400 kW gefördert.
  • Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
    • Die Stufe 1 umfasst den Förderungsantrag. Vor Lieferung und Montage muss ein Antragsformular ausgefüllt  und per E-Mail oder mit der Post an das Land Steiermark gesendet werden. Mit diesem Antrag sind die Fördermittel für Sie reserviert. Die Fertigstellungsmeldung wird mit der zugeteilten Registrierungsnummer per Postweg an Sie übermittelt.
    • Stufe 2: Förderungsauszahlung: Ab Zuteilung der Auftragsnummer ist die Anlage innerhalb von 12 Monaten zu errichten. Die Förderauszahlung (Fertigstellungsmeldung) ist innerhalb dieser Frist von 12 Monaten zu beantragen. Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
      • ausgefüllte Fertigstellungsmeldung
      • ausgefülltes Bestätigungsformular (Bestätigung der Gemeinde und vom Installateur)
      • Abnahmeprotokoll
      • Rechnungen in Kopie
      • Fotos der gesamten Anlage
      • ggf. Bestätigung der Landwirtschaftskammer, Technisches Produktdatenblatt bei Ausführung als hybride Biomasseheizung mit Wärmepumpe
      • Bestätigung der regionalen Fernwärmenetzbetreiber, dass kein wirtschaftlicher Anschluss möglich ist
      • Anlagennummer (binnen 3 Monate nach Erstinbetriebnahme bekanntzugeben)
      • Energieausweis oder Bestätigung über die Energieberatung
      • Bei Pellets- bzw. Hackschnitzelkessel: nur im Großraum Graz – Nachweis über die Einhaltung der spezifischen Staubemission
  • Geltungszeitraum: Die Förderaktion gilt von 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024.
  • Förderhöhe: € 2.500
    Die Förderhöhe beträgt max. 30% der anrechenbaren Investitionskosten

Download und weitere Informationen

Förderung Bund: Raus aus Öl und Gas 2023/2024

Für den Umstieg von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf Holz- und Wärmepumpenheizungen sowie hocheffiziente Fernwärmenetze gibt es wieder eine Bundesförderung. Die Antragstellung erfolgt online. Es werden maximal 75% der förderungsfähigen Investitionskosten gefördert.

  • Antragstellung:
    • 1. Online Registrierung des Heizungstausches (auch im Nachhinein möglich)
    • 2. Antragsstellung mit allen Endabrechnungsunterlagen innerhalb von 12 Monaten ab Registrierung
  • Förderhöhe:
    • Anschluss an klimafreundliche Nah-/Fernwärme € 15.000
    • Pellets-/Hackgut- oder Kombiheizung € 18.000
    • Scheitholzheizung € 16.000
    • Luft-Wasser-Wärmepumpe € 16.000
    • Grundwasser-/ Erdwärmepumpe € 23.000
  • Neu sind folgende Zuschläge:
    • Bonus bei Ersatz eines Gas-Herdes durch Elektro € 1.200
    • Bohrbonus bei Tiefenbohrung für Wärmepumpe € 5.000
    • Bonus für Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem € 4.000
    • Bonus für Gesamtsanierungskonzept € 500
    • Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m²) € 2.500

Zuschläge können kombiniert werden! Die Gesamtförderung ist inkl. Zuschläge mit 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt!

  • Förder- Voraussetzungen:
    • Umstieg von einem fossilen Heizungssystem (Öl, Gas, Kohle, Koks, Strom, Allesbrenner)
    • Entsorgung der Altanlage
    • Anschluss an ein Nah- Fernwärmenetz hat Vorrang
    • Vorlauftemperatur bei Wärmepumpen max. 55 Grad (NEU)
    • Für Leistungen ab 1.1.2023
    • Registrierung möglich bis 31.12.2025
    • Fertigstellung bis 12 Monate nach Registrierung

Hier geht’s zur Bundesförderung!

Förderung Bund: Tausch erneuerbarer Heizungssysteme

Tausch von nicht mehr energieeffizienten, erneuerbaren Heizungssystemen auf klimafreundliche Anlagen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus

  • Registrierung:
  • Antragstellung
    • Der Förderungsantrag kann ausschließlich auf der Online-Plattform über Ihren persönlichen Link eingereicht werden, den Sie nach der Registrierung erhalten haben
    • Die notwendigen Unterlagen (siehe Informationsblatt) sind online auf der Plattform hochzuladen und der Antrag abzusenden. Bitte beachten Sie, dass die Heizung bei der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein muss.
  • Förderhöhe: € 5.000 
  • Fördervoraussetzungen:
    • Mindestalter nicht fossiler Heizung (der bestehenden Wärmepumpe oder Holzheizung) von 15 Jahren
    • Nur für Privatpersonen
    • Kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
    • Keine Einkommensprüfung
    • Für Leistungen ab 01.07.2024 (bis 31.12.2025)

Zusätzlich zur Bundesförderung kann für den Tausch eines erneuerbaren Heizungssystems auch die kleine Sanierung beim Land Stmk angesucht werden.
Hier geht’s zur Kleinen Sanierung – Wohnbau – Land Steiermark!
Förderansuchen sind bis 2 Jahre nach Rechnungslegung möglich.

Download:

Ihr Ansprechpartner

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Expertenteam der LEA unter 03152/8575-500 bzw. office@lea.at.